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Rimini Stadtsteuer

Ab 1. Oktober 2012 hat die Gemeinde Rimini per Ratsbeschluss Nr. 30 am 14.06.2012 und förmlicher Verordnung Nr. 948 am 13.07.2012 eine Kurtaxe eingeführt.
Die Kurtaxe wird für Besucher erhoben, die bis maximal 7 Mal hintereinander in der Stadt übernachten.
Die Kurtaxe für diese Einrichtung beträgt 2,50 Euro pro Person und Übernachtung.
Freigestellt von der Kurtaxe sind:

  • Kinder bis zum 14. Lebensjahr;
  • Begleitpersonen von Kranken, die in einem der Krankenhäuser innerhalb der Gemeinde stationär behandelt werden;
  • Mitarbeiter der staatlichen und örtlichen Polizei, der Streitkräfte und der nationalen Feuerwehr, die sich aus dienstlichen Gründen in der Stadt aufhalten;
  • Busfahrer und Reisebegleiter, die von Reisebüros oder Urlaubsveranstaltern organisierte Reisegruppen betreuen, jeweils ein Busfahrer/Reisebegleiter pro 25 Teilnehmer;
  • Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebs;
  • Bis zum 31.12.2012 diejenigen, die in den vom letzten Erdbeben betroffenen und vom Zivilschutz entsprechend ausgewiesenen Gebieten wohnen.

Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass im Falle der nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig erfolgten Zahlung der oben genannten Kurtaxe die Gemeinde Rimini die Eintreibung zuzüglich Zinsen und entsprechender Sanktionen veranlassen wird.

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